Aufruf des Deutschen Bundesjugendrings

Mit seiner Aktion „Paragraf 48b im SGB VIII verhindern!“ bezieht sich der Deutsche Bundesjugendring auf den neuen Gesetzesentwurf für das SGB VIII des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Laut dem neu hinzugefügten Paragrafen 48b unterliegen dann alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Meldepflicht, wie sie bisher nur für Kitas und stationäre Einrichtungen gilt. Der Deutsche Bundesjugendring geht von mehr als 20.000 direkt betroffenen Einrichtungen aus.

Was eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit ist, wird vom Gesetzgeber nicht definiert. Dies kann ein kleiner Jugendtreff ebenso sein, wie beispielsweise der Raum einer Kirchengemeinde, der einmal pro Woche als offener Treffpunkt für Jugendliche dient. Auch wer das sogenannte „Schutzkonzept“ mit dem Jugendamt abschließen muss, ist vom Gesetzgeber nicht klar geregelt.

Da droht viel Bürokratie und das dient nicht dem Schutz der Kinder und Jugendlichen, sondern hemmt die Arbeit und die Bereitschaft sich zu engagieren.

Da die Nichteinhaltung der Meldepflicht nach §104 bußgeldbewehrt ist, entsteht das Risiko, dass viele Ehrenamtliche in der Jugendarbeit in Unkenntnis der Regelung Bußgelder drohen.

Petition „Stoppt §48b des SGB VIII“

Die ejo – Evangelische Jugend Oldenburg hat eine Petition gegen die geplante Regelung gestartet, zudem wurden Bundestagsabgeordnete und Verantwortliche in der Politik angeschrieben und informiert.

Der Jugendring Enzkreis e.V. schließt sich den Argumenten des Deutschen Bundesjugendrings sowie des Landesjugendrings Baden-Württemberg an und ist gegen die Aufnahme des neuen Paragrafen 48b in das SGB VIII (Achtes Buch des Sozialgesetzbuches).

Weitere Informationen sowie alle Änderungen für das SGB VIII gibt es beim Deutschen Bundesjugendring.