§ 72a-Kinderschutz im Verein-fällt leider aus!
-Neue Termine in 2023 folgen-
Nächster Workshop in unserer „Bildungsreihe“ am Donnerstag, 06. Oktober 2022
Kinderschutz im Verein Entwicklung eines Schutzkonzeptes Seit 2012 gibt es das Bundeskinderschutzgesetz und speziell den §72a SGB VIII zur Prävention vor sexualisierter Gewalt. Um jungen Menschen Schutz in der Jugendarbeit zu gewährleisten und auch die Ehrenamtlichen zu schützen, sollten die Vereine überprüfen, ob eine Vereinbarung mit dem Jugendamt in Verbindung mit einem Schutzkonzept benötigt wird. Hierbei stehen einige Vereine noch ganz am Anfang, wohingegen andere sich diesem Thema bereits angenommen haben. In Kooperation mit dem Jugendamt Enzkreis findet im Herbst 2022 ein digitaler Workshop statt, in denen wir die Verantwortlichen der Vereine bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes unterstützen.
Hierbei ist Raum für Austausch und Fragen rund um den Kinderschutz im Verein.
Termin: Donnerstag, 06. Oktober 2022 ab 18.30 Uhr als digitaler Workshop (via Zoom)
Veranstalter: Jugendring Enzkreis e.V. in Kooperation mit dem Jugendamt Enzkreis
Referentin: Julia Ziegler, Sozialpädagogin