Beschlossene Sache!
Beschlossene Sache sind die Änderungen der gemeinsamen Richtlinien des Landratsamtes Enzkreis und des Jugendring Enzkreis e.V. für die Gewährung von Zuschüssen an Jugendgruppen und Jugendorganisationen aus Mitteln des Enzkreis.
Auf Anregung der Mitglieder des Jugendrings wurden die Förder-Richtlinien gemeinsam unter die Lupe genommen, weiterentwickelt und geändert. Das Vorstandsteam des Jugendrings erarbeitete anhand der Ideen seiner Mitglieder einen Änderungsentwurf, der in einer Mitgliederversammlung beschlossen und verabschiedet wurde. Nach weiteren Gesprächen und Abstimmungen mit dem Jugendamt Enzkreis konnten die überarbeiteten Punkte dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden. Der eingereichte Entwurf wurde von den Mitgliedern des Gremiums dem Kreistag zum Beschluss vorgeschlagen. Dieser folgte der Empfehlung und beschloss die Richtlinien-Änderung bei der Sitzung am 03.04.2023.
Mit Freude veröffentlichen wir die neuen Förderrichtlinien, diese gelten rückwirkend ab 01.01.2023!
Neu sind:
- Erhöhte Tagessätze für außerschulische Freizeitmaßnahmen für Teilnehmende 3,- €/Tag, Betreuungspersonen 7,- €/Tag.
- Förderung von außerschulischen Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung („Ferien ohne Koffer“)
- Neuer Betreuungsschlüssel:
je 5 Teilnehmende wird jeweils eine Betreuungsperson bezuschusst - Nachhaltige Jugendarbeit – Ernährungs- und Einkaufskonzepte bei regionalen Anbietern, Bio- und/oder fairgehandelte Produkte sowie Anreisen mit dem öffentlichen Nahverkehr werden neben den „üblichen“ Maßnahmen zusätzlich bezuschusst
- Digitale und hybride Weiterbildungsangebote für Ehrenamtliche
Alle Details hier anschauen und downloaden: