§ 72a-Kinderschutz im Verein
Kinderschutz im Verein Entwicklung eines Schutzkonzeptes Seit 2012 gibt es das Bundeskinderschutzgesetz und speziell den §72a SGB VIII zur Prävention vor sexualisierter Gewalt. In Kooperation mit dem Jugendamt Enzkreis findet im Herbst 2022 ein digitaler Workshop statt, in denen wir die Verantwortlichen der Vereine bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes unterstützen.