
Kinderschutz im Verein- Entwicklung eines Schutzkonzeptes
Seit 2012 gibt es das Bundeskinderschutzgesetz und speziell den §72a SGB VIII zur Prävention vor sexualisierter Gewalt.
Um jungen Menschen Schutz in der Jugendarbeit zu gewährleisten und die Ehrenamtlichen zu schützen, sollen die Vereine überprüfen, ob eine Vereinbarung mit dem Jugendamt in Verbindung mit einem Schutzkonzept benötigt wird. Hierbei stehen einige Vereine noch ganz am Anfang und andere haben bereits die ersten Schritte unternommen.
In Kooperation mit Jugendamt Enzkreis finden im Frühjahr und Herbst 2022 an zwei Terminen Workshops in Jugendhäusern im Enzkreis und digital statt, in denen wir die Verantwortlichen der Vereine bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes unterstützen.
Hierbei ist Raum für Austausch und Fragen rund um den Kinderschutz im Verein.