Prävention 

sexualisierter Gewalt

Weil wir Kinder und Jugendlichen sichere Orte bieten wollen!

 

Kinder- und Jugendarbeit lebt von Vertrauen – und Vertrauen braucht Sicherheit. Der Jugendring Enzkreis e.V. steht als Zusammenschluss der Jugendverbände im Enzkreis dafür ein, dass junge Menschen in geschützten Räumen aufwachsen, sich ausprobieren und entwickeln können. Deshalb gehört Prävention gegen sexualisierte Gewalt für uns fest zur Qualität guter Jugendarbeit. 

Direkt zu §72 a und unseren Formularen

Auf dieser Seite sind u. a. Beschreibung und Formulare zum Umgang mit §72a zu finden. Der Button führt direkt hin.

Prävention darf nicht als lästige Zusatzarbeit verstanden werden, vielmehr betonen wir die Auseinandersetzung als wertvollen Ausdruck einer Haltung: Hinschauen statt Wegsehen. Achtsamkeit, klare Strukturen und geschulte Jugendleiter*innen schaffen ein Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche ernst genommen und gestärkt werden. 

Wer Verantwortung übernimmt – als Gruppenleitung, Trainer*in oder Vorstand – kann aktiv dazu beitragen, dass Vertrauen wachsen kann. Das macht Vereine und Organisationen zu Orten, wo sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen können.

Der Jugendring unterstützt dich und deinen Verein dabei, ein individuelles Schutzkonzept zu entwickeln – praxisnah, mit Materialien, Ideen und persönlicher Beratung. Denn jedes Schutzkonzept stärkt nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch alle, die sich engagieren: Es gibt Sicherheit, Orientierung und Rückhalt im Ehrenamt. 

 

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Kinder- und Jugendarbeit im Enzkreis stark, sicher und zukunftsfähig bleibt. 

Vom Bundeskinderschutzgesetz zur Vereinbarung

Am 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten. Ziel ist es, den Kinderschutz in Deutschland zu verbessern. Damit das Wohl von jungen Menschen ausreichen geschützt werden kann, will das Gesetz im Bereich der Prävention einen kontrollierten Personeneinsatz im kinder- und jugendnahen Bereich. 

So sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wie das Jugendamt des Enzkreises, gesetzlich dazu verpflichtet Sorge zu tragen, dass wiederum Träger der freien Jugendhilfe, im Speziellen Vereine, Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ergreifen. Dafür schließt das Landratsamt mit den einzelnen Vereinen eine sogenannte Vereinbarung. 

Die Vereinbarung baut auf einem Präventions- bzw. Schutzkonzept auf, das ein Verein nach individueller Beschäftigung mit den eigenen Strukturen, den Tätigkeitsfeldern und dem Vereinsleben selbst aufgesetzt hat. In vielen Fällen bietet es sich an, die vom eigenen Landes- oder Bundesverband bereitgestellte Konzeption in

Dazu kommt, dass der Verein entsprechend des Umgangs mit bzw. der Nähe zu Kindern und Jugendlichen von Ehren- wie auch Hauptamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis einsieht.

Im Enzkreis empfiehlt sich die Umsetzung mit Vereinbarung und der Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen in folgenden Schritten:

Schritt 1

Der freie Träger der Jugendhilfe (im folgenden Verein), schließt mit dem Jugendamt Enzkreis eine entsprechende Vereinbarung in Anwendung des § 72a SGB VIII ab. 

Schritt 2


Entsprechend Schema und Empfehlungen prüft der Verein individuell nach Tätigkeitsgebieten, Verantwortlichkeiten und Aufgaben in Bezug auf Kinder- und Jugendangebote die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis der ehren- oder nebenamtlich tätigen Personen erforderlich ist. 

 

Schritt 3

Nach Feststellung der relevanten Tätigkeiten werden die betroffenen ehren- oder nebenamtlich Tätigen aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde (Bürger*innenbüro im Rathaus) zu beantragen. Mittels der Gebührenbefreiung bestätigt der Verein die ehrenamtliche Tätigkeit, damit das Führungszeugnis gebührenfrei beantragt und ausgestellt werden kann. 

 

Schritt 4

Nach Erhalt des erweiterten Führungszeugnisses kann die Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Jugendrings Enzkreis als neutraler Stelle erfolgen.
 Jugendring Enzkreis e.V.
Hohenzollernstraße 34,
75177 Pforzheim

Der Verein beantragt in diesem Fall die Einsichtnahme über den Jugendring Enzkreis, der anschließend das Formular für die Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit entsprechend bestätigt.

Führt der Verein die Einsichtnahme selbstständig durch, ist mit Schritt 5 fortzufahren. 

 

Schritt 5

Bei der Dokumentation sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 

  • Das erweiterte Führungszeugnis darf bei der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein und geht immer wieder zurück zur zugehörigen Person. 
  • Spätestens nach fünf Jahren ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. 
  • Nach Beendigung der Tätigkeit sind die gespeicherten Daten spätestens nach drei Monaten zu löschen. 

 

Schritt 6

Da Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit kurzfristig entstehen können und die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses mehrere Wochen dauern kann, sollte im Vorfeld der Maßnahme mindestens eine Selbstverpflichtungserklärung der ehren- oder nebenamtlich tätigen Person vorliegen.

Präsentationsunterlagen unserer vergangenen Infoabende im Enzkreis

Für weitere Fragen bezüglich der Umsetzung des § 72a SGB VIII stehen die Ansprechpartner*innen im Jugendamt des Landkreises Enzkreis und beim Jugendring Enzkreis gerne zur Verfügung.

 

Jugendamt Landratsamt Enzkreis
Guido Seitz
Telefon: 07231 308 – 9835
E-Mail: [email protected]

 

Jugendring Enzkreis e.V.
Telefon: 07231 33799
E-Mail: [email protected]

Materialien & Links

Jugendleiter*innen tragen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen – das kann manchmal herausfordernd sein, besonders wenn etwas unklar oder beunruhigend erscheint. In solchen Situationen ist es wichtig, nicht allein zu bleiben. Beratungsstellen bieten fachliche Unterstützung, helfen bei der Einschätzung von Situationen und zeigen Handlungsmöglichkeiten auf. So können Jugendleiter*innen sicher und besonnen handeln und gleichzeitig Kinder und Jugendliche bestmöglich schützen. Rat zu suchen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Verantwortung. 

So haben wir nachstehend einige Kontaktstellen für Beratung und Informationen:

PRÄTECT – Infos vom Bayrischen Jugendring

Seit ca. zwanzig Jahren arbeitet der Bayerische Jugendring daran, Mädchen und Jungen möglichst wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dazu startete Prätect 2003 als Modellprojekt, seit 2006 wird die Arbeit als Fachberatung im BJR fortgesetzt. Fachwissen und -beiträge, nach Altersgruppen unterteilte Übungen für die Gruppenarbeit sowie einige Good-Practise-Beispiele sind auf der Website des Bayerischen Jugendrings zusammengestellt. 

Aktion Jugendschutz – Sexualerziehung

Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg ist eine gute Anlaufstelle für Infos rund um den Jugendschutz und stellt eine Liste mit Beratungsstellen in der Umgebung, sowie Arbeitshilfen zur Verfügung.

Verbände und Vereine

Evangelisches Jugendwerk in Württemberg
Menschenskinder, ihr seid stark! 

Bund der Deutschen Katholischen Jugend 
BDKJ.de
und

Abteilung Jugendpastoral, Erzdiözese Freiburg

Verband Christlicher Pfadfinder und Pfadfinderinnen

Aufarbeitung und Prävention 

Literatur

Ursula Enders (Hrsg.) 

Grenzen achten. Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen. |
Ein Handbuch für die Praxis

Köln 2012, 408 Seiten, ca. 16,00 EUR 

 

Carolin Oppermann (Hrsg., u.a.) 

Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen, 1. Aufl., Weinheim 2018, 322 Seiten, ca. 26,00 EUR 

Beratungsstellen

Lilith, Pforzheim

Beratungsstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Pforzheim und dem Enzkreis.
www.lilith-beratungsstelle.de

Zartbitter e.V., Köln

Kontakt- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen
www.zartbitter.de