Unser Vorstand führt die Geschäfte des Jugendring Enzkreis e.V. im Rahmen der Satzung. Er berät und beschließt Aufgaben und Angelegenheiten in seiner Eigenschaft als Interessenvertretung der Jugendverbände im Enzkreis.
Vorstandsvorsitzende, wie auch Beisitzer im Vorstand werden von der Mitgliederversammlung für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Entscheidend für die Arbeit und die Aufgaben sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand trifft sich vorwiegend monatlich einmal, digital oder in den Räumen der Geschäftsstelle, um aktuelle Themen zu besprechen, Planungen durchzuführen und Beschlüsse zu fassen. Die Vorstandssitzungen sind öffentlich, Sitzungstermine können in der Geschäftsstelle erfragt werden. Es kann ein weiterer Bestandsteil der Vorstandsarbeit sein, dass einmal im Jahr eine Klausurtagung zur Feststellung der Jahresplanung oder Beschäftigung mit inhaltlichen Schwerpunkten durchgeführt wird.
Dem Vorstand stehen zwei gleichberechtigte Vorsitzende als Doppelspitze vor. Zudem gehören ihm vier weitere Vertreter*innen der Mitgliedsverbände an.