Mitglieder

 

Dem Jugendring Enzkreis e.V. gehören insgesamt 23 Mitgliedsverbände an. Das breite Spektrum reicht von den konfessionellen über musische und kulturelle bis hin zu politischen Verbänden und den Jugendverbänden im Hilfebereich (z. B. Jugendfeuerwehr, Jugendrotkreuz, THW-Jugend). 

Zwei Mal im Jahr wird durch die Vorstandsvorsitzenden die Mitgliederversammlung einberufen. Diese besteht aus entsendeten Delegierten der Mitgliedsverbände. 

Die Gemeinschaft der Mitgliederversammlung beschließt u.a. den Haushalt des Jugendrings, wählt und entlastet den Vorstand, setzt Ausschüsse ein, und befassen sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendarbeit. Die genauen Aufgaben regelt die Satzung. 

Die Verbände bilden und stützen den Jugendring Enzkreis e.V. als Dachverband um sich gegenseitig besser auszutauschen, beraten und zu unterstützen und um die gemeinsame Stärke des Zusammenschlusses nutzen zu können. 

Mitgliederversammlungen 2026

Die Mitgliederversammlungen finden im Jahr 2026 am 23. April und 19. November statt. 

Die Mitgliedsverbände

  • Akkordeon-Jugend 
  • Alevitische Jugend Pforzheim/Enzkreis 
  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) 
  • Bläser-Jugend 
  • Chorjugend im Chorverband Enz 
  • DITIB-Jugend, Maulbronn 
  • DLRG-Jugend 
  • Evangelische Jugend 
  • Hundesport-Jugend 
  • Jugendfeuerwehr Enzkreis 
  • Jugendrotkreuz im DRK Pforzheim 
  • Jugendwerk der evangelisch-methodistischen Kirche (EMK) 
  •  Junge Europäische Föderalisten (JEF)
  •  Junge Union Enzkreis/Pforzheim
  •  Jusos Enzkreis/Pforzheim
  • Kleintierzüchter-Jugend
  • Naturfreundejugend
  • Naturschutz-Jugend (NABU)
  • Ring deutscher Pfadfinder
  • Ring deutscher Pfadfinderinnen
  • Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken
  • THW-Jugend
  • Sportkreisjugend

Interessiert an einer Mitgliedschaft?

 

Im Enzkreis tätige Jugendverbände und Jugendgruppen können Mitglied werden, wenn sie 

a. sich mit außerschulischer Jugendbildung im Sinne des Jugendbildungsgesetzes beschäftigen und

b. Mitglieder im Landesjugendring sind oder

c. mindestens 100 Mitglieder haben, sowie mindestens ein Jahr tätig sind.

Gleichartige kleinere Verbände können sich zum Erwerb der Mitgliedschaft

zusammenschließen.

 

Die Aufnahme erfolgt durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Zuvor benötigt es einen Aufnahmeantrag in Textform durch Vertreter*innen des Verbands oder der Jugendgruppe unter Angabe der Mitgliederzahl und Vorlage der Satzung. Die Mitgliedschaft kann durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.

 

Grundsätzlich ist die Anerkennung unserer Satzung sowie des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig, verpflichtet jedoch zur Mitarbeit.

 

Das alles und weitere Details regelt unsere Satzung: