Belehrung für Ehrenamtliche zum Infektionsschutzgesetz in Eigenregie
Vereine und Verbände sind verpflichtet, bei Freizeiten, Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen eine infektionshygienische Belehrung für Ehrenamtliche, die in der Küche stehen, durchzuführen.
Was früher mit einem Gang zum Gesundheitsamt und darüber hinaus mit Kosten verbunden war, funktioniert jetzt in Eigenregie: Vereine und Verbände können die vorgeschriebene Belehrung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen eigenständig übernehmen. Der gebührenpflichtige Gang zum Gesundheitsamt entfällt.
Der Landesjugendring Baden-Württemberg hat eine Arbeitshilfe herausgegeben, die als Broschüre beim Landesjugendring und bei der Geschäftsstelle des Jugendrings Enzkreis e.V. angefordert werden kann. Die Broschüre steht hier als Download zur Verfügung.
Alle wichtigen Belehrungsinhalte sind in einem Merkblatt des Landesgesundheitsamts zusammengefasst, das ebenfalls hier zum Download bereit steht.