Arbeitshilfen zur Durchführung von Disco-Veranstaltungen
Am 1.4.2003 trat das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Darin zusammengefasst sind das bisherige Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte. Mit der Bekanntmachung des neuen Gesetzes haben wir die Arbeitshilfe zur Durchführung von Discoveranstaltungen überarbeitet und können sie nun aktualisiert zur Verfügung stellen.
Wichtig sind zwei Veränderungen:
Der bisherige Begriff "Erziehungsberechtigte" wird abgelöst durch "Erziehungsbeauftragte", was formal eine Lockerung bei der Übertragung von Erziehungsaufgaben bedeutet.
Nicht nur das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verboten, sondern schon die Abgabe von Tabakwaren an diese Altersgruppe. Dies schließt Zigarettenautomaten mit ein.
Die Arbeitshilfe wurde mit der Kriminalinspektion 1 der Polizeidirektion Pforzheim abgestimmt.