Wissen, was Recht ist in der verbandlichen Jugendarbeit

Jugendring Enzkreis e.V. informiert über Rechtsfragen in der Jugendarbeit

Beim Zeltlager, auf Kinderfreizeiten oder in Gruppenstunden – zahlreiche ehrenamtliche Jugendgruppenleitende engagieren sich im Enzkreis in der Kinder- und Jugendarbeit. Umso wichtiger, dass sie über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.

„Es ist nicht so, dass wir als ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige mit einem Fuß im Gefängnis sind“, so Michael Gutekunst, der im Rahmen der Bildungsreihe des Jugendring Enzkreis e.V. über Rechtsfragen in der Jugendarbeit informierte. „Wir müssen wissen, was wie erlaubt ist und welche Anforderungen der Gesetzgeber an uns stellt.“ Manches klingt auf den ersten Blick unverständlich. So darf einem Kind ohne Erlaubnis der Eltern kein Pflaster aufgebracht werden – es könnte allergisch sein. Wird hierfür im Vorfeld die elterliche Erlaubnis eingeholt, ist es in Ordnung.

Beispiele aus der Praxis für die Praxis

Gutekunst, Vorsitzender des Jugendrings und selbst viele Jahre in der Jugendarbeit tätig, weiß wovon er spricht. Zahlreiche Praxisberichte untermauerten seine Informationen vor knapp 20 Interessierten aus den unterschiedlichsten Vereinen unter anderem hinsichtlich Aufsichtspflicht, Führungszeugnis, Reiserecht Jugendschutzgesetz oder Medienrecht.

Damit Jugendgruppenleitende grundsätzlich darüber informiert sind, was es bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu beachten gibt, lohnt es sich, eine Juleica-Schulung (Jugendleiter-Card) zu besuchen. Im Enzkreis werden diese Schulungen unter anderem auch vom katholischen Jugendbüro Pforzheim-Enzkreis als auch vom evangelischen Jugendwerk Bezirk Mühlacker angeboten. Auffrischungskurse bietet der Jugendring Enzkreis e.V. im Rahmen seiner Bildungsreihe.