Prävention vor sexualisierter Gewalt

Vortrag zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Vereinen

In der Bildungsreihe des Jugendring Enzkreis geht es darum, Kinder und Jugendliche zu stärken und zu schützen sowie die Verantwortlichen in der Jugendarbeit zu befähigen, ein sicheres Umfeld zu ermöglichen. Laut Bundeskinderschutzgesetz sind Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt sind, zur Vorlage eines erweiterten gesetzlichen Führungszeugnisses verpflichtet. Das betrifft auch Ehrenamtliche in den Vereinen, also zum Beispiel Jugendtrainer, Instrumentallehrer, Gruppenleiter u.ä. Nachdem schon einige Vereine im Enzkreis eine Vereinbarung mit dem Jugendamt abgeschlossen haben, gibt der Jugendring in einem Vortrag „Prävention vor sexualisierter Gewalt“ praktische Tipps für den Alltag in der Vereinsarbeit. Wie erkenne ich die Grenzen meines Gegenübers und wie vermittle ich den Kindern und Jugendlichen, selbst Grenzen zu setzen? Wie sieht ein gelungenes Präventionskonzept im Verein aus? Was muss ich bei Freizeiten oder Veranstaltungen beachten?

Zielgruppe sind Akteure aus der Jugendarbeit, welche bereits die Vereinbarung unterzeichnet haben sowie Vereine, die bisher noch nicht so weit sind in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Gerne erläutert an diesem Abend die Referentin Julia Ziegler vom Jugendring Enzkreis e.V. auch noch einmal die Vorgehensweise zum Abschluss einer Vereinbarung und zur Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse.

Der Vortrag findet am 30. März 2017 um 19.30h im Tagungsraum der Geschäftsstelle statt (Hohenzollernstr. 34, 75177 Pforzheim) und ist für alle Teilnehmer kostenlos.

Um Anmeldung (per mail oder telefonisch) bis zum 28. März wird gebeten (speer@jr-enzkreis.de, Tel. 07231/33799).